RWA - Anlagen
Natürliche Rauchabzugsanlagen
(NRA) machen sich das thermische Auftriebsprinzip zu Nutze. Rauchgase steigen nach oben und werden über Fassade oder Dach nach außen abgeführt und ist die einfachste Realisierung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
Der Einbau einer NRA ist an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Lage und Größe der notwendigen Rauchabzugs- und Zuluftflächen den Vorgaben der LBO und der DIN 18232-2 entsprechen.
RWA Zentrale, Handbedienstelle, automatische Auslösevorrichtungen, Öffnungsmotor für Fenster oder Lichtkuppeln, bilden gemeinsam die NRA.
Wartung einer RWA:
RWA (NRA) – Anlagen müssen 1x jährlich geprüft und gewartet werden!
Gültige Bestimmungen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind:
DIN 18232 und EN 12101 Teil 2, Prüfung und Wartung RWA (NRA)
Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vom VdS Schadensverhütung
und regional gültige Landesbauordnung.

